Bonität ist die Güte einer Forderung. Ihr gegenüber steht die sog. Verität, die den rechtlichen Bestand einer Forderung meint. Beide Begriffe erscheinen meist in Zusammenhang mit einem Rechtskauf nach §§ 437 BGB.
Weitere Begriffe : d’Hondtsches Höchstzahlverfahren | MStGB | Deutsches Reich |
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