Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, Abk. EuGVÜ, Abkommen vom 27. 9. 1967 i. d. F. des 4. Beitrittsübereinkommens vom 29.11. 1996 mit dem Ziel der Vereinfachung der Förmlichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Das EuVGU ist seit 2002 im Wesentlichen durch die EuGVVO abgelöst worden.
Weitere Begriffe : Aufenthaltsbefugnis | Export | V-Mann |
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