Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Sitz in Berlin, Bundesoberbehörde, die die Aufsicht über die Kreditinstitute (Banken usw.) nach dem Kreditwesengesetz ausübt.

übte bis 1. 5. 2002 die Aufsicht über die Kreditinstitute aus. Aufgaben und Befugnisse sind auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übergegangen.




Vorheriger Fachbegriff: Bundesaufsichtsamt | Nächster Fachbegriff: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen