BundesbehandlungsscheinFrüher Nachweis der Leistungsberechtigung nach dem Bundesversorgungsgesetz. An die Stelle des B. ist ein Ausweis getreten, der der Krankenversichertenkarte in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (§ 18 b BVG; § 15 SGB V).
Weitere Begriffe : Berufsausbildungsbeihilfe | Nachfolgegesellschaften | Kaufrecht |
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