Bundesbehörde
Behörde des Bundes im Gegensatz zur Landesbehörde. Oberste B. sind die Ministerien sowie gleichrangige Behörden (z.B. Bundesrechnungshof, Deutsche Bundesbank). Ferner Bundesoberbehörden (Bundesämter, Bundesanstalten) und bundeseigene Mittel- und Unterbehörden (z.B. Gesandtschaften, Konsulate, Finanzämter sowie Bahn, Post, Bundesverwaltung).
ist die Behörde des Gesamtstaats Deutschlands im Gegensatz zu den Landesbehörden. Sie ist entweder oberste B. (z.B. Ministerium), Bundesoberbehörde (z.B. Bundesanstalt, Bundesamt [z. B. für Wehrverwaltung, für Wehrtechnik und Beschaffung]) oder bundeseigene Mittelbehörde (z.B. Wehrbereichsverwaltung) oder Unterbehörde (z.B. im auswärtigen Dienst, in der Wehrverwaltung [z. B. Kreiswehrersatzamt, Standortverwaltung] oder in der Finanz Verwaltung).
Oberste Bundesbehörde; Bundesoberbehörde; Bundesmittelbehörde; Untere Bundesbehörde.
Behörden des Bundes; oberste
B. (Ministerien), Bundesoberbehörden oder Behörden der bundeseigenen Verwaltung. Für ihre Beamten gilt das Bundesbeamtengesetz.
Bundesverwaltung.
Verwaltungsbehörden (Aufbau); Ausführung von Gesetzen.
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