Bundeskanzleramtist das dem Bundeskanzler für seine Geschäfte unmittelbar zugeordnete Amt. Das B. ist oberste Bundesbehörde (mit [2000] etwa 500 Mitarbeitern, u.a. Leiter des Bundeskanzleramts, Staatsminister, Kanzlerbüro). Das B. bereitet die Entscheidungen des Bundeskanzlers vor, verfolgt ihre Durchführung, koordiniert die Arbeit der Bundesministerien und bereitet die Sitzungen der Bundesregierung vor. Lit.: Brauneck, J., Die rechtliche Stellung des Bundeskanzleramtes, 1994; Busse, V., Bundeskanzleramt und Bundesregierung, 4. A. 2005
Weitere Begriffe : Stationierungsschaden | Leuchtzeichen | Taragewicht |
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