Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

Das frühere Bundes-Oberseeamt in Hamburg hat durch § 12 des Seesicherheits-UntersuchungsG (SUG) v. 16. 6. 2002 (BGBl. I 1815, 1817) m. Änd. den neuen Namen B. f. S. erhalten. Sie ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMV. Der B. f. S. obliegt vor allem die Aufgabe, die amtliche Untersuchung von schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnissen auf See (Seeunfälle) durch die Seeämter gem. den geltenden internationalen Regelungen durchzuführen Die Untersuchung ist der Flugunfalluntersuchung angeglichen (§ 15 SUG). Eine Untersuchung muss durchgeführt werden, wenn die Regelungen in § 2 dies vorschreiben oder gewässerunabhängig ein Schiff unter Bundesflagge schwere Schäden erlitten hat (§ 11 SUG).




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