FlugunfalluntersuchungZuständig für die F. ist nach dem G zur Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge v. 26. 8. 1998 (BGBl. I 2470) m. Änd. i. d. R. die Bundesstelle für F. in Braunschweig. Ein Ziel der F. ist es, durch Aufklärung der Unfallursachen zukünftige Unfälle zu verhindern (§ 3). S. a. Seeunfalluntersuchung.
Weitere Begriffe : Recht auf Leben | Poststraßen | Schutzvorrichtungen |
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