Börsenorganesind der Börsenrat (§ 12 BörsG), die Börsengeschäftsführung (§ 15), die Handelsüberwachungsstelle (§ 7) und der Sanktionsausschuss (§ 22). Sie üben öffentlich-rechtliche Funktionen aus. S. a. Börse.
Weitere Begriffe : Zuschlagsteuern | Rabattkarteil | Hilfe zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt |
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