Börsenordnungist eine für jede Börse vom Börsenrat erlassene Satzung, die sicherstellen soll, dass die Börse die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen kann. Sie muss Regelungen enthalten über Geschäftszweig und Organisation der Börse, die Handelsarten, die Veröffentlichung von Preisen, Kursen und Umsätzen sowie eine Entgeltordnung für Skontroführer, ferner bei Wertpapierbörsen Vorschriften über die Bedeutung von Kurszusätzen u.ä. Näheres vgl. § 16 Börsengesetz.
Weitere Begriffe : Superintendent | Gleichmäßigkeit der Besteuerung | Sicherheitsabstand |
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