Chorgerichte

geistliche Gerichte in der Schweiz, die sich nach der Reformation zu weltlich-geistlichen Sondergerichten, bes. für Ehesachen, Sittenzucht und Pfründsachen entwickelten. Die Aufgaben der oberen Ch. wurden 1831 der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, die Aufgaben der unteren Ch. 1874 z. T. den Kirchengemeinderäten übertragen.




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