Chorgerichtegeistliche Gerichte in der Schweiz, die sich nach der Reformation zu weltlich-geistlichen Sondergerichten, bes. für Ehesachen, Sittenzucht und Pfründsachen entwickelten. Die Aufgaben der oberen Ch. wurden 1831 der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, die Aufgaben der unteren Ch. 1874 z. T. den Kirchengemeinderäten übertragen.
Weitere Begriffe : Hauseigentümer | Indikationslösung | Gerichtlicher Rechtsschutz |
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