collatéral

(engl, nebenher, zusätzlich), im angelsächsischen Recht bei einem Kreditgeschäft neben den üblichen Abmachungen die zusätzliche Vereinbarung, ein bes. Pfand (Unterpfand) zu hinterlegen, z. B. Wertpapiere wie Aktien, Obligationen oder Sparkassenbücher.




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