ObligationenIm Wortsinne Verpflichtungen. Man kann also alle Schuldverhältnisse als Obligationen bezeichnen, das Schuldrecht wird im Ausland meist als «Obligationenrecht» bezeichnet. Bei uns hat sich der Begriff aber verengt und bezeichnet nur noch eine besondere Art von Wertpapieren, nämlich Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand oder der Industrie.
Weitere Begriffe : Hauptfeststellung | Gerichtsverwaltung | Befreiungsvorbehalt |
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