collatéral(engl, nebenher, zusätzlich), im angelsächsischen Recht bei einem Kreditgeschäft neben den üblichen Abmachungen die zusätzliche Vereinbarung, ein bes. Pfand (Unterpfand) zu hinterlegen, z. B. Wertpapiere wie Aktien, Obligationen oder Sparkassenbücher.
Weitere Begriffe : Arglist | Arbeitnehmer-Entsendegesetz | Prospektpflicht |
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