condictio causa data, causa non secuta

= Anspruch auf Rückgewähr wegen Nichteintritts des mit der Leistung bezweckten Erfolgs (ungerechtfertigte Bereicherung, 2 b).
Anspruch auf Rückgewähr einer Leistung wegen Nichteintritts des damit bezweckten Erfolges. Es handelt sich hierbei um einen Fall des § 812 I S.2, 2. Alt. BGB.

condictio ob rem.




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