conditio (condicio) (lat. = Übereinkunft, Zustand, Bedingung); im deutschen Rechtsverkehr Kondition", Bedingung (z.B. die einem Rechtsgeschäft hinzugefügte Bedingung). Eine c. sine qua non ist eine Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der eingetretene Erfolg entfiele (» Kausalität).
Weitere Begriffe : Zinseszins | Legalitätsprinzip | Methode, biologisch, psychologisch |
MMnews
|