Consensus omnium (lat. = Übereinstimmung aller) ; wird eine tatsächliche, nicht bloss vorübergehende gleichmässige Übung innerhalb einer Gemeinschaft auch für die Zukunft von dieser Gemeinschaft als massgebliche Verhaltensnorm angesehen ( =
Weitere Begriffe : Dienstleistungsmarken, -schutz | Absonderungsrecht | Alliierter Kontrollrat |
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