Contra legem

bedeutet „gegen“ oder „im Widerspruch zum Gesetz“.

(lat. "gegen das Gesetz"); c. 1. ist eine Gesetzesauslegung, die vom gewünschten Ergebnis her den Willen des Gesetzes missachtet.

= gegen das Gesetz.

(lat.) gegen das Gesetz (vor allem eine Entscheidung gegen den Wortlaut des Gesetzes) Lit.: Neuner, /., Die Rechtsfindung contra legem, 2. A. 2005

= gegen das Gesetz (den Wortlaut des Gesetzes).




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