COTIFist die Abkürzung für Convention relative aux transports internationaux ferroviaires = Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr v. 9. 5. 1980 (BGBl. 1985 II 130) m. Änd. Das Gros des internationalen Eisenbahnverkehrs wird auf der Basis von COTIF und der dadurch gegründeten Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires (OTIF) mit Sitz in Bern abgewickelt. OTIF hat die Ziele, den internationalen Eisenbahnverkehr zu fördern und zu erleichtern. Dazu stellt die Organisation einheitliche Rechtsvorschriften für Güter- und Personenbeförderung sowie die Infrastrukturnutzung auf und trägt zur Interoperabilität und technischen Harmonisierung bei. Die Anhänge zum COTIF enthalten die eigentlichen transportrechtlichen Regelungen: S. CIV und CIM.
Weitere Begriffe : kirchliche Zwecke | Strafzwecktheorie | Abfärbetheorie |
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