Rechtsvorschriften

ist ein zusammenfassender Ausdruck für alle Arten von Rechtsnormen (Recht, 1a), also für alle Formen von Gesetz im materiellen Sinne (Verfassung, förml. Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung). Der Begriff R. wird häufig verwendet, um den Gegensatz zu kennzeichnen a) gegenüber Verwaltungsvorschriften, b) gegenüber sonstigen gesellschaftlichen Verhaltensregulativen wie Sitte, Ethik, Moral.




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