Cross ComplianceIm Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik bezeichnet C. C. die Verknüpfung von Direktzahlungen an die Einhaltung bestimmter Vorschriften aus den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz sowie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Art. 4-6 der VO (EG) 73/2009 v. 19. 1. 2009, ABl. EU L 30/16).
Weitere Begriffe : Täuschung arglistige | Arbeitnehmervertreter | Vorläufiger Erbe |
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