„D“-Schild

Kennzeichen.
Bei Auslandsfahrten ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs, und zwar in Form eines gesonderten Metallschildes oder eines auf die Fahrzeugfläche aufzuklebenden Schildes, das deutsche Nationalitätszeichen „D“ in schwarzer Schrift auf ovalem weißem, schwarz umrandeten Boden, dessen Maße vorgeschrieben sind, anzubringen. Andere Ausführungen, z. B. verchromte Buchstaben oder in Nationalfarben gehaltener Grund, sind unzulässig; sie anzubringen ist ordnungswidrig.




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