D-Schild
Kennzeichen.
Bei Auslandsfahrten ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs, und zwar in Form eines gesonderten Metallschildes oder eines auf die Fahrzeugfläche aufzuklebenden Schildes, das deutsche Nationalitätszeichen D in schwarzer Schrift auf ovalem weißem, schwarz umrandeten Boden, dessen Maße vorgeschrieben sind, anzubringen. Andere Ausführungen, z. B. verchromte Buchstaben oder in Nationalfarben gehaltener Grund, sind unzulässig; sie anzubringen ist ordnungswidrig.
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