Dachgesellschaft (Holding-Gesellschaft) wird eine Gesellschaft genannt, die selbst unmittelbar keine Geschäfte betreibt, sondern diese durch nachgeordnete Gesellschaften, an denen sie massgeblich beteiligt ist, führen lässt. Regelmässig bildet eine solche Gesellschaft mit den von ihr abhängigen Gesellschaften (Tochtergesellschaften) einen Konzern.
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