Holdinggesellschaft
Dachgesellschaft.
ist die Gesellschaft, die nicht selbst erzeugt, sondern nur als Dachgesellschaft - eines Konzerns - die Geschäftsanteile oder Aktien anderer Gesellschaften verwaltet. Lit.: Holding-Handbuch, hg.v. Lutter, M., 4. A. 2004; Schaumburg, H., Holdinggesellschaften im internationalen Steuerrecht, 2002
ist eine Handelsgesellschaft, meist in Form einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, im Rahmen eines Konzerns als Dachgesellschaft die Geschäftsanteile oder Aktien der abhängigen Unternehmen zu verwalten und den Konzern einheitlich zu leiten.
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