Darlegungslast ist im Zivilprozeß die Frage, welche Partei welche Tatsachen darzulegen hat. Die Grundregel dabei lautet, daß jede Partei die Tatsachen darlegen muß, die für sie von Vorteil sind. Die Rechtsanwendung obliegt dann dem Gericht, da mihi facta, dabo tibi ius.
Weitere Begriffe : Normenkonflikt | Ermittlungsverfahren in Strafsachen | Conjunctio menbrorum |
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