Darstellungensind sinnlich wahrnehmbare, verkörperte Gebilde, die eine Vorstellung oder einen Gedanken ausdrücken. Ihre Formen sind Schriften und ihnen nach § 11 III StGB gleichstehende D.
Weitere Begriffe : Gewährschaftstheorie | Selbstmahnung | Konzentration einer Gattungsschuld |
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