Dauernutzungsrecht
Wohnungseigentum.
Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentum) kann jemandem das dingliche Recht eingeräumt werden, bestimmte Räume eines Gebäudes dauernd gewerblich zu nutzen. Für das D. gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Dauerwohnrecht entsprechend.
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