De lege ferenda
bedeutet, etwas vom Standpunkt der zukünftigen Gesetzgebung zu beurteilen. (Gegenteil: de lege lata)
(lat.), nach zu erlassendem Gesetz, nach künftigem Recht.
= gemäss einem noch zu erlassenden Recht. Gemeint ist eine für wünschenswert erachtete Rechtslage, die den gegenwärtigen als unbefriedigend empfundenen Rechtszustand ablösen soll.
([lat.J nach erst noch zu erlassendem Gesetz) ist eine Bezeichnung dafür, dass eine bestimmte Rechtslage bestehen sollte, aber noch nicht besteht.
= vom Standpunkt des künftigen (noch zu erlassenden) Gesetzes (Rechts).
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