De lege ferenda

bedeutet, etwas vom Standpunkt der zukünftigen Gesetzgebung zu beurteilen. (Gegenteil: de lege lata)

(lat.), nach zu erlassendem Gesetz, nach künftigem Recht.

= gemäss einem noch zu erlassenden Recht. Gemeint ist eine für wünschenswert erachtete Rechtslage, die den gegenwärtigen als unbefriedigend empfundenen Rechtszustand ablösen soll.

([lat.J nach erst noch zu erlassendem Gesetz) ist eine Bezeichnung dafür, dass eine bestimmte Rechtslage bestehen sollte, aber noch nicht besteht.

= vom Standpunkt des künftigen (noch zu erlassenden) Gesetzes (Rechts).




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