Rechtslageist die sich unter dem Blickpunkt des Rechts ergebende Lage. Ist nach der R. in einem Fall gefragt, so ist dieser an Hand der gesamten Rechtsordnung umfassend zu beurteilen. Von der R. zu unterscheiden ist die Sachlage. Lit.: Köbler, G., Die Anfängerübung, 7. A. 1995
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