Deckungshypothek

ist eine Hypothek, die zur Deckung der von einer Bank ausgegebenen Pfandbriefe dient. Sie muss an einem inländischen Grundstück mit einem auf Dauer zu erwirtschaftendem Ertragbestelltwerden und darf nicht höher als 60 % des vorsichtig geschätzten Grundstückswerts sein. Die
D. en müssen zusammen mit anderen Deckungswerten den Wert der ausgegebenen Pfandbriefe erreichen. Im Konkurs der Bank werden die Pfandbriefinhaber bevorrechtigt aus den D.en befriedigt, HypothekenbankG Hypothekenpfandbrief.




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