Deckungsgeschäftim Börsenhandel (Börse) die nachträgliche Beschaffung von Wertpapieren oder Waren, über die bereits vorher ein anderweitiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde (Blankoverkauf).
Weitere Begriffe : Berufliche Rehabilitation | Zuschuss zum Mutterschaftsgeld | Fernsehrichtlinie |
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