Deliktsbesitzer ist im Sachenrecht der Besitzer, der sich den Besitz durch eine Straftat oder durch verbotene Eigenmacht verschafft hat (§ 992 BGB). Eigentümer - nichtberechtigter Besitzer - Verhältnis Lit.: Schwab, K./Prütting, H., Sachenrecht, 32. A. 2006
Weitere Begriffe : genetische Auslegung | völkerrechtliche Verantwortlichkeit | Kostenfreiheit |
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