Depotwechsel (auch Deckungs- oder Kautionswechsel), ein dem Gläubiger zur Sicherung einer Forderung übergebener Wechsel. Der Gläubiger soll nach Abrede das Papier verwahren und nur in Umlauf setzen, wenn der Kautionsfall, d. h. Nichterfüllung der Forderung, eintritt.
Weitere Begriffe : Krankenversicherung der Rentner | Wirkungsforschung | Ordentliches Testament |
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