Deutscher Einheitsmietvertrag

Vertragsformular für Mietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume, das auf einer Vereinbarung der Spitzenverbände der Hausbesitzer und Mieter beruht und 1934 durch den Reichsjustizminister bekannt gemacht wurde. In der ursprünglichen Form wegen zahlreicher zwischenzeitlicher Änderungen des Mietrechtes heute nicht mehr gebräuchlich. Die heute üblichen Mietvertragsmuster, die häufig ebenfalls als "Einheitsmietvertrag" bezeichnet werden, sind jedoch weitgehend dem Deutschen E. nachgebildet.




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