Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
1949 in München gegründeter Spitzenverband von 17 Einzelgewerkschaften mit Sitz in Düsseldorf (Einheitsgewerkschaft). Gegliedert in 9 Landesbezirke, die in Kreis- und Ortsausschüsse unterteilt sind. Die Einzelgewerkschaften (Gewerkschaft, arbeitsrechtliche) sind - vor allem in der Tarifpolitik -selbständig.
(Abk.: DGB)
1949 in München gegründeter Spitzenverband von 17 Einzelgewerkschaften mit Sitz in Düsseldorf (Einheitsgewerkschaft). Gegliedert in neun Landesbezirke, die in Kreis- und Ortsausschüsse unterteilt sind. Die Einzelgewerkschaften (Gewerkschaft, arbeitsrechtliche) sind - vor allem in der Tarifpolitik - selbständig.
(DGB) ist der Spitzenverband der (12) deutschen Industriegewerkschaften (mit 1999 insgesamt 8 Millionen Mitgliedern). Er ist ein nichtrechtsfähiger Verein. Seine Organe sind Bundeskongress, Bundesvorstand und Bundesausschuss. Lit.: Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006; Helmes, P., DGB - SPD - PDS, 2003
(DGB) ist der Spitzenverband der deutschen Industriegewerkschaften (Gewerkschaft, arbeitsrechtliche). Sein Sitz ist Düsseldorf. Organe sind Bundeskongress, Bundesvorstand, Bundesausschuss und Revisionskommission. Der DGB ist regional gegliedert in Landesverbände, innerhalb derer Kreis- und Ortsausschüsse gebildet sind. Der Rechtsform nach ist der DGB ein nichtrechtsfähiger Verein (Verein, 2).
Im Arbeitsrecht :
Gewerkschaft.
Deutscher Gewerkschaftsbund
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