Gewerkschaft (arbeitsrechtliche) Die G. ist ein (traditionsgemäss meist nichtrechtsfähiger) Verein, in dem Arbeitnehmer sich zusammenschliessen, um ihre Arbeits- und Lohnbedingungen zu verbessern. Hauptmittel der gewerkschaftlichen Tätigkeit sind der Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgeberverbänden und der Streik (Arbeitskampf). Jedermann hat das durch Art. 9 GG geschützte Grundrecht, sich einer G. anzuschliessen (positive Koalitionsfreiheit) oder ihr nicht beizutreten (negative Koalitionsfreiheit). Wichtigste G: die nach Wirtschaftszweigen gegliederten Industriegewerkschaften (IG) des DGB; die Deutsche Angestellten-G. (DAG) sowie mehrere G.en, die nur bestimmte Berufe vertreten, z.B. Beamtenbund, G. der Polizei (GdP).
Weitere Begriffe : Autofallen | Grünbuch | Verfügungsgrund |
MMnews
|