Deutsches LebensmittelbuchDas D. L. (§ 15 LFGB) ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit von Bedeutung sind, beschrieben werden. Die Leitsätze werden von der D. L.-Kommission beschlossen und bei Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien veröffentlicht.
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