Deutsches Patent- und Markenamt
Patentamt
, Abk. DPMA: ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland (www.dpma.de). Es handelt sich um eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde. Das DPMA hat den Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte zu informieren. Es ist für die Schutzrechte Patente, Gebrauchsmuster, Topographien, Marken und Geschmacksmuster zuständig.
Patentamt.
Vorheriger Fachbegriff: Deutsches Lebensmittelbuch | Nächster Fachbegriff: Deutsches Patentamt