Dienst nach Vorschrift ist eine Form des Streiks, der darin besteht, dass die Arbeitnehmer den Betrieb durch übergenaue Befolgung der Vorschriften zum Erliegen bringen. Beamte, denen das Streikrecht nicht zusteht, dürfen sich an einem D. n. V. nicht beteiligen (öffentlicher Dienst).
Weitere Begriffe : Gutschrift | Wechselrechnung | unabdingbar |
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