Dienst Tätigkeit, Leistung für einen anderen oder für eine Gemeinschaft, innerhalb oder außerhalb des Berufs (D.-Vertrag). Auswärtiger D. ist die Tätigkeit in auswärtigen Angelegenheiten (diplomatischer D.). Öffentlicher D. ist jede Tätigkeit bei einer Behörde des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts. Das Recht des öffentlichen D. ist für Beamte, Angestellte und Arbeiter vor allem in den Beamtengesetzen und Tarifverträgen geregelt. D. auch in der Bundeswehr.
Weitere Begriffe : actio illicita in causa | Abhören | Kosten der Verwaltung |
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