Dienstenthebungvorläufige Massnahme, wenn gegen den Beamten ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet wird od. worden ist (vgl. §91 BundesdisziplinarO), kann auch mit Kürzung der Dienstbezüge verbunden sein.
Weitere Begriffe : Obrigkeit | Leistung an Erfüllungs Statt, erfüllungshalber | Glückliche Ankunft Vorbehalten |
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