Dienststrafrecht

ist das Disziplinarrecht; beide Begriffe werden verwendet, bedeuten aber dasselbe.




Vorheriger Fachbegriff: Dienststrafkammer | Nächster Fachbegriff: Dienstunfähigkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen