Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)

ist der an einer Fachhochschule ausgebildete, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Jurist, dem das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung als Qualifikation fehlt. Lit.: Abel, R., Der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), NJW 1998, 3619




Vorheriger Fachbegriff: Diplom-Rechtspfleger | Nächster Fachbegriff: Diplomat


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen