Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)ist der an einer Fachhochschule ausgebildete, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Jurist, dem das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung als Qualifikation fehlt. Lit.: Abel, R., Der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), NJW 1998, 3619
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