Direktoriumbei den Land-, Verwaltungs- und Finanzgerichten Gremium aus dem Gerichtspräsidenten und allen Direktoren (bzw. Senatspräsidenten); das D. regelt den Vorsitz in den Kammern (bzw. Senaten). Zu unterscheiden vom Präsidium.
Weitere Begriffe : Behandlung, eine das Leben gefährdende | Ordnungsprinzip | Testamentsaufhebung |
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