Direktmandat (§ 5 BWG) ist die (nach dem Mehrheitswahlrecht) durch die (im Verhältnis aller jeweiligen Bewerber) meisten Erststimmen (z.B. A 10000 Stimmen, B 9000, C 8000 usw.) in einem Wahlkreis erlangte Stellung als Abgeordneter.
Weitere Begriffe : Personalrechte | Faktische Ehe | akzessorisch |
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