Distanzdelikt
im interlokalen Strafrecht ein Delikt, welches im Geltungsbereich mehrerer Teilstrafrechte begangen ist.
nennt man eine Straftat, die an mehreren Orten begangen wird oder bei der der Erfolg an einem anderen als dem Handlungsort eintritt (z. B. Versendung eines beleidigenden Briefes). Nach § 9 StGB können dann unterschiedliche Strafrechtsnormen in Betracht kommen (Geltungsbereich des Strafrechts), weil Tatort sowohl der Ort der Handlung (Unterlassung) wie der des Erfolgs ist. Beim Teilnehmer ist sowohl der Ort der Haupttat wie der seiner Teilnahmehandlung maßgebend. Zum Internet Internetkriminalität, Volksverhetzung.
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