DomizilWohnsitz. Das D. spielt im angelsächsischen Kollisionsrecht die entscheidende Rolle; dabei handelt es sich aber nicht um den tatsächlichen Wohnsitz, sondern um einen rechtlich-tatsächlichen Mischbegriff; so teilt i. d. R. die Ehefrau das D. ihres Mannes, auch wenn sie tatsächlich anderswo wohnt.
Weitere Begriffe : Lohnersatzleistung | Auskunftsverweigerungsrecht | entschuldigend |
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