Duplik
(lat. duplicare verdoppeln), Einwendung, mit welcher der Beklagte im Zivilprozess auf eine Replik des Klägers antwortet.
ist im neuzeitlichen (gelehrten) Prozessrecht die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers, die ihrerseits auf eine Erklärung des Beklagten zurückgeht. Lit.: Köhler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005
ist eine Einwendung oder Einrede, die gegen eine Replik gerichtet ist und ihr die Wirkung nehmen kann.
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