Kläger

In allen Prozessen (außer im Strafprozeß, in dem man den Staatsanwalt als Ankläger bezeichnet) die Partei, die von der anderen Partei, dem Beklagten, etwas haben will. Der Kläger steht vor Gericht immer zur rechten Hand des Richters. Er bestimmt durch seinen Antrag den Inhalt des Prozesses.

ist die Person, die vom Gericht durch Erhebung der Klage Rechtsschutz begehrt (Partei im Prozess). Lit.: Büchner, B., Kläger- und Beklagtenschutz im Recht der internationalen Zuständigkeit, 1998

Partei.

Klage.




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