Kläger In allen Prozessen (außer im Strafprozeß, in dem man den Staatsanwalt als Ankläger bezeichnet) die Partei, die von der anderen Partei, dem Beklagten, etwas haben will. Der Kläger steht vor Gericht immer zur rechten Hand des Richters. Er bestimmt durch seinen Antrag den Inhalt des Prozesses.
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