Durchführungsvorschrift

(D.-Verordnung), Ergänzungsvorschrift zu Gesetzen od. Verordnungen, die nur aufgrund einer im Gesetz od. in der Rechtsverordnung enthaltenen Ermächtigung durch eine Verwaltungsbehörde rechtsverbindlich erlassen werden können.

Verwaltungsvorschriften, Rechtsverordnung.




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