Durchführungsvorschrift (D.-Verordnung), Ergänzungsvorschrift zu Gesetzen od. Verordnungen, die nur aufgrund einer im Gesetz od. in der Rechtsverordnung enthaltenen Ermächtigung durch eine Verwaltungsbehörde rechtsverbindlich erlassen werden können.
Weitere Begriffe : Typschein | Baustelle | Überraschungsentscheidung |
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